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Vorsorge in der Schwangerschaft

Allgemeiner Überblick

In den Mutterschaftsrichtlinien sind die Anzahl und der Umfang der Vorsorgeuntersuchungen festgelegt, die von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden.

Der erste Besuch beim Frauenarzt sollte sofort erfolgen, nachdem eine Frau die Schwangerschaft bemerkt hat. Bei der ersten Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchung legt der Arzt den Mutterpass an. Er ist ein wichtiges Dokument, das die werdende Mutter durch die ganze Schwangerschaft und die Nachuntersuchungen begleitet.

Derzeit werden die 10 - 12 Vorsorgeuntersuchungen in folgenden Abständen angesetzt:

Bei der Erstuntersuchung stellt der Arzt fest, ob die Schwangerschaft intakt ist und ob der Embryo in der Gebärmutter sitzt. Außerdem finden eine umfangreiche Befragung zu Vorerkrankungen (Anamnese) und Blutuntersuchungen der Schwangeren statt. Bei den folgenden Vorsorgeuntersuchungen wird der Verlauf der Schwangerschaft kontrolliert. Bei Auffälligkeiten oder Risikoschwangerschaften erfolgt eine engmaschigere Kontrolle. Dabei sollen Komplikationen erkannt und rechtzeitig behandelt werden.

Neben den regelmäßigen Untersuchungen wird zwischen der 24.-28 SSW ein Glucose-Screening durchgeführt. Teilweise übernehmen die Krankenkassen die Kosten dafür sogar. Eine Aufnahme des Glucose-Toleranztests in die Mutterschaftsrichtlinien wird diskutiert. Bei Frauen mit familiärer Belastung (Diabetes bei den Eltern, Geschwistern oder Großeltern) oder starkem Übergewicht wird ein weiteres Glucose-Screening in der 30.-32. SSW angesetzt.

Empfohlen werden auch ein Abstrich auf Streptokokken und bei Rh-negativen Frauen ein zweiter Antikörpersuchtest in der 27.-30. SSW. Bei Frauen, bei denen ein erhöhtes Risiko besteht, ein Kind mit genetisch bedingten Krankheiten zu bekommen, werden verschiedene Möglichkeiten der pränatalen (vorgeburtlichen) Diagnostik angeboten. Dazu zählen der Tripel-Test, die Chorionzottenbiopsie und die Amniozentese (Fruchtwasseruntersuchung). Außerdem können spezielle Ultraschalluntersuchungen durchgeführt werden. Die Kosten für die pränatale Diagnostik werden von den Krankenkassen bei normal verlaufenden Schwangerschaften nicht übernommen.