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Medizinische Geburtseingriffe

Öffnen der Fruchtblase (Blasensprengung, Amniotomie)

Früher war es häufig üblich, die Geburt mit der Sprengung der Fruchtblase einzuleiten. Die Wehen setzen dadurch ein oder werden stärker. Es können Überwachungsgeräte direkt am Ungeborenen angebracht und der Zustand des Fruchtwassers geprüft werden. Meist bringt die vorzeitige Sprengung der Fruchtblase aber mehr Nachteile als Vorteile.

Je länger die Fruchtblase intakt ist, um so schonender ist die Geburt für Mutter und Kind. Die Frau kann die Wehen besser verarbeiten, weil der Druck des kindlichen Kopfes durch das Fruchtwasser gedämpft ist. Sie braucht daher weniger Schmerzmittel. Das Kind hat bei geschlossener Fruchtblase einen größeren Bewegungsspielraum und es gibt ihm die Möglichkeit seinen Kopf leichter zu drehen und zu beugen. Das Baby findet seinen Weg leichter durch den Geburtskanal.

Außerdem steigt die Infektionsgefahr für das Ungeborene mit jeder Stunde,in der es nicht im Schutz der intakten Fruchtblase liegt. Nach Öffnung der Fruchtblase muss die Geburt daher in einem bestimmten Zeitraum zu Ende gebracht werden.

Kommt es gar zu einer Blasensprengung, wenn der kindliche Kopf noch nicht tief im Becken sitzt, so kann es durch die Sogwirkung des Fruchtwassers sogar zu einem Nabelschnurvorfall kommen. Es ist deshalb sehr wichtig darauf zu achten, dass das Fruchtwasser langsam abläuft. Öffnen die Geburtshelfer die Fruchtblase auch schon bei nur fünf Zentimeter Muttermundöffnung, so kann der Rand des Muttermundes einreißen, eine stärkere Belastung des kindlichen Kopfes kann die Folge sein. Die künstliche Öffnung der Fruchtblase zur Geburtseinleitung ist daher abzulehnen.

Die Blasensprengung darf nur bei sehr enger Indikation durchgeführt werden und auch nur dann wenn eine zügige Geburt zu erwarten ist.

med. Redaktion Dr. med. Werner Kellner
Aktualisierung 10.07.2010