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Masern

Masern gehören zu den klassischen Kinderkrankheiten. Wurde die Krankheit einmal durchgemacht, so besteht eine lebenslange Immunität. Heute sind die meisten Menschen geimpft. Diese Impfungen sollten jedoch immer wieder aufgefrischt werden. Bei der Planung einer Schwangerschaft kann durch eine Blutuntersuchung getestet werden, ob ausreichender Schutz vor Masern besteht. Eine Auffrischungsimpfung sollte ungefähr drei Monate vor Beginn der Schwangerschaft erfolgen.

Der Erreger der Masern ist ein Virus. Die Masernviren werden durch Tröpfcheninfektion übertragen. Die Krankheit ist hochansteckend. Nach einer Inkubationszeit von 10-12 Tagen werden folgende Krankheitszeichen beobachtet: grippeähnliche Anzeichen (Fieber, Schnupfen, Halsweh), gerötete, lichtempfindliche Augen, kleine weiße Flecken auf der Mundschleimhaut und der charakteristische Hautausschlag, der zuerst im Kopfbereich beginnt und sich auf dem ganzen Körper ausbreitet.

In der Schwangerschaft treten Masern eher selten auf. Über die Plazenta kann das Virus aber auf das Kind übertragen werden. Es kommt jedoch in der Regel nicht, wie bei der Infektion mit dem Röteln-Virus, zu Fehlbildungen. Fehl- oder Totgeburten kommen allerdings häufiger vor. Die Sterblichkeit im Säuglingsalter ist erhöht.

Eine Indikation für einen Schwangerschaftsabbruch stellt eine Maserninfektion in der Schwangerschaft jedoch nicht dar.

Die Schwangere kann sich durch eine rechtzeitige Impfung schützen. Auf jeden Fall sollten die werdende Mütter, die keinen ausreichenden Schutz besitzen, den Kontakt zu Infizierten meiden. In den ersten sechs Tagen nach dem Zusammentreffen mit einer infizierten Person können der Schwangeren Immunglobuline verabreicht werden, um eine Infektion zu vermeiden. Die an Masern erkrankte Schwangere sollte medizinisch gut überwacht werden. Die Behandlung orientiert sich an den auftretenden Symptomen.